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Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg August 2018 - November 2019
Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot). Für Menschen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre im Leistungsbezug gestanden haben, können nunmehr Arbeitsplätze für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach §16i bezuschusst werden. Daneben gibt es bis zum Jahresende 2019 noch geförderte Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose und Migrant/innen nach dem auslaufenden Bundesprogramm STAFFEL (in der Grafik gelb). Ob diese Menschen in eine geförderte Anschlussbeschäftigung übergehen können, steht aktuell noch nicht fest.
Obwohl die Stadt vom Bund für die Umsetzung des THCG pro Jahr rd. 30 Mio. € erhält, gibt es zum Jahresende 2019 insgesamt weniger öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse als im Vorjahr. Die Förderung von rd. 3.000 Arbeitsplätzen aus den Bundesmitteln wäre möglich, real sind es nicht einmal 1.000 geförderte Plätze. Knapp 300 Arbeitsplätze davon werden von der BASFI kofinanziert. Das sind allerdings Beschäftigte, die auch bereits 2018 von der BASFI parallel zum Bundesprogramm bei Beschäftigungsträgern in den sozialen Brennpunkten Hamburgs gefördert wurden, weil klar ist, dass die Träger keine zusätzlichen Mittel zu den Lohnkostenzuschüssen des Bundes erwirtschaften können. Obwohl die BASFI die Kosten für die Unterkunft sparen würde, ist sie aktuell leider nicht bereit weitere Arbeitsplätze für Bedürftige in den Quartieren Hamburgs zu fördern.