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Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Hamburg
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht! Was die folgenden Grafiken dabei noch nicht einmal zeigen: Parallel wurden die Plätze der Arbeitsgelegenheiten (AGH oder „1-Euro-Jobs) von 2.125 auf 1.700 AGH-Plätze reduziert.
Schaut man genauer auf die Ein- und Austritte (hier §16i SGB II) sieht man deutlich, dass mit der aktuellen Strategie auch kein wesentlicher Ausbau erfolgen kann. Die Austritte und Eintritte ins Programm halten sich die Waage. Die ersten zwei Jahre der Förderung (100% Lohnkosten) werden jetzt beendet. Erst jetzt zeigt sich, ob die Arbeitgeber die Kosten für die Langzeitarbeitslosen tragen können. Neben den strukturelle und Betreuungskosten kommen mit zunehmender Länge der Förderung steigende Lohnkosten hinzu. Der aktuelle Aufbau der §16i Stellen in 2022 erfolgt aufgrund der zusätzlichen 150 kofinanzierten Plätze.
Die Notwendigkeit einer erweiterten Förderung (Lohnkosten + Struktur- und Förderkosten) kann man im Blick auf gesamt Deutschland noch besser erkennen. Nach zwei Jahren der Förderung findet kaum ein Ausbau der Stellen statt. Die Austritte übersteigen die Eintritte.
Im Bundesvergleich steht Hamburg in der Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung Hamburg immer noch weit hinten!
Bemerkenswert ist, dass die BA die statistische Auswertung im Verlauf geändert hat. Wurde vorher in den Bericht zu den Teilhabechancen nur der Bestand zahlenmäßig dargestellt, sind es jetzt Eintritte. Wie viele Personen die volle Förderzeit aber gar nicht erhalten, in der Probezeit entlassen werden, etc, wird nicht deutlich.
Die hier aufgeführten 72.135 Eintritten stehen im April 2022 41.869 (58%) tatsächlich §16i SGB II geförderten Beschäftigten gegenüber!
Da steht Hamburg, aufgrund der hohen Anzahl von Trägern aus der Arbeitsmarktförderung (LAG Hamburg ) etwas besser da: von den 1.734 eingetretenen Personen sind am 30.04.22 noch 1.070 beschäftigt (62%).
„Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Langzeitleitungsbezieher, können Aussagen darüber getroffen werden, mit welcher Intensität das neue Instrument in den einzelnen Ländern in Anspruch genommen wird. So wird das Instrument in Thüringen und im Saarland vergleichsweise intensiv genutzt, in Hessen und Hamburg dagegen weniger.“ - Berichte- Arbeitsmarkt kompakt- März 2022: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II
Dabei verfestigt sich die Langzeitarbeitslosigkeit in Hamburg auf hohem Niveau:
Waren es in Dezember 2018 55.863 Personen, die 4 Jahre und länger Arbeitslosengeld II bezogen haben, sind es im Dezember 2021 schon 57.722 Personen. Das sind 1.859 Personen mehr. Also das 1,5 Fache von den Personen, die in §16i und §16e SGB II –Maßnahmen aktuell gefördert werden. Seit Jahren steigt die Zahl der Langzeitbezieher.
Wer setzt die Maßnahmen in Hamburg um?
Politisch gewünscht ist, dass der 1. Arbeitsmarkt die Zielgruppe, aufgrund der guten Lohnkostenförderung aufnimmt. Das ist aber nicht der Fall, da viele dieser Menschen mehr brauchen, als Lohnkostenförderung:
56 % der §16i Beschäftigten sind bei Träger der LAG beschäftigt
Obwohl die Strategie von Jobcenter team.arbeit Hamburg vorrangig ist, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse bei privaten Arbeitgebern geschaffen werden sollen, wurden immer noch 62% der §16i Plätze und insg. 61% der §16i und e Plätze bei Beschäftigungsträger der LAG Arbeit Hamburg geschaffen. Darüber hinaus gibt es noch andere soziale Träger, Wohlfahrtsverbände, Integrationsunternehmen und öffentliche Betriebe, wie die Stadtreinigung, die diese Instrumente nutzen.
Da nach Informationen des Jobcenters zudem die „marktnäheren“ Personen zu Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und die „marktferneren“ Personen zu Beschäftigungsträger zugewiesen werden, zeigt sich wie wichtig der Ausbau des Programmes bei Beschäftigungsträgern ist. Diese beschäftigen vorrangig die Zielgruppe der langfristigen Langzeitbezieher und halten diese länger im Förderprogramm.