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Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Der SoVD hakt nach: Arbeits¬gelegen¬heiten Hamburg - Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts¬führer LAG Arbeit

Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Das Jobcenter team.arbeit.hamburg hat zu Februar 680 Plätze bei den Arbeitsgelegenheiten (AGH) gekürzt. Das ist fast die Hälfte aller Plätze. Nun soll der Bestand gesichert werden, indem der Förderzeitraum für bestehende Angebote von 12 auf 24 Monate verlängert wird. „Was hier als Erfolgsmeldung verkauft wurde, ist definitiv keine“, stellt Klaus Wicher klar. „Die Zahl der Langzeitarbeitslosen steigt seit Jahren an, gleichzeitig werden AGH-Plätze gestrichen. Die Menschen werden im Stich gelassen, wichtige Projekte im Quartier einfach wegrationalisiert.“ Nicola Timpe, Pressestelle SoVD Hamburg, hat darüber mit Bernd Schröder, Geschäftsführer LAG Arbeit, im Interview gesprochen.    

SoVD: Warum ist die Nachricht des Jobcenters team.arbeit.hamburg aus Ihrer Sicht keine Erfolgsmeldung?

Schröder: Die Förderdauer zu verlängern ist grundsätzlich gut. Aber wir sprechen von rund 22.000 Menschen und ihren Familien, die zuhause sitzen und keine Chance kriegen, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Kinder langzeitarbeitsloser Menschen äußern auf die Frage, was sie denn beruflich machen wollen, oftmals: „Bürgergeld-Empfänger:in“. Das heißt, hier muss die Stadt dringend mehr tun, um den Teufelskreis über Generationen hinweg zu durchbrechen und Chancengleichheit herzustellen. 30 Projekte einzustellen, 60 Mitarbeitenden den Job zu streichen und Infrastruktur unwiederbringlich zu zerstören, war völlig kontraproduktiv. Insgesamt 920 verbliebene AGH-Plätze und rund 1.300 Plätze nach § 16i sind ein Tropfen auf den heißen Stein.

SoVD: Warum braucht es spezielle Beschäftigungsangebote, zu denen die AGH (nach § 16d SGB II) und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gehören?

Schröder: Nach vielen Jahren der Arbeitslosigkeit haben Betroffene zum Teil große Ängste, wenn sie eine neue Stelle antreten. Vieles, was für andere Menschen normal ist, zum Beispiel pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen, fällt erst einmal schwer. Auf der anderen Seite gibt es große Vorbehalte bei Arbeitgeber:innen. Anleitung und psychosoziale Begleitung bedeuten zunächst einmal mehr Aufwand für das Unternehmen. Es sind zwei Seiten, die noch nicht zueinander passen. Wir sprechen bei AGH und § 16i vom letzten Mittel der Wahl bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Das oberste Ziel lautet deshalb: „Eröffnung von Teilhabechancen“. Betroffene können so ohne Überforderung erste Schritte wagen und sich weiter qualifizieren. Das macht viel mit dem Selbstwertgefühl. 

Den Wert für die Quartiere sollte man auch nicht außer Acht lassen. Viele Projekte sind wichtige Anlaufstellen für Menschen in sozialen Brennpunkten. Dazu zählen Sozialkaufhäuser, Begegnungsstätten, Sozialcafés oder die Unterstützung und Begleitung älterer und hilfebedürftiger Menschen im Viertel.    

SoVD: Was muss der Bund, was muss Hamburg tun?

Schröder: Diejenigen, die sich in Hamburg um langzeitarbeitslose Menschen kümmern – also Jobcenter, Sozialbehörde, Beschäftigungsträger – müssen sich zusammensetzen und gemeinsam überlegen, was unter den gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist. Das Jobcenter muss die eigene Zielsetzung, 25 Prozent der Eingliederungsmittel für die soziale Beschäftigung einzusetzen, aktiv angehen. Dafür müsste es rund 500 Plätze gemäß § 16i aufstocken. Erreicht werden darüber aber nur Arbeitslose, die länger als 6 Jahre ohne Job sind, weil das Fördervoraussetzung ist. Wir sind dafür, diese Grenze sofort auf 4 Jahre zu reduzieren, um mehr Menschen früher zu erreichen. Die CDU hat vor Jahren einen ersten Anlauf in diese Richtung verhindert. Hamburg sollte sich auf Bundesebene für einen erneuten Anlauf einsetzen. Außerdem erhalten Bürgergeld-Empfänger:innen zum Beispiel zusätzlich Wohngeld. Dieses Geld spart die Stadt ein, wenn ein Mensch durch Teilhabe am Arbeitsmarkt Lohn erhält. Berlin und Bremen setzen dieses Geld für die Projekte ein – fördern damit also Arbeit. Warum Hamburg nicht? Hier sollten alle freien Fördermittel genutzt werden. Für ältere Menschen wäre es wichtig, die Förderung nicht auf 5 Jahre zu befristen, sondern das Rentenbezugsalter zu berücksichtigen. Wer mit 55 Jahren eine Maßnahme startet, hat mit 60 Jahren keine besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.  

 

Info: AGH und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i SGB II sollen Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt fördern. Besonders arbeitsmarktferne erwerbsfähige Menschen, die bisher nicht auf dem Arbeitsmarkt integriert werden konnten, erhalten darüber bessere Teilhabechancen sowie die Möglichkeit, sich neue Tagestrukturen, Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. Arbeitgebern wird bei Beschäftigung gemäß § 16i SGB II das zu zahlende Arbeitsentgelt zu 100 Prozent in den ersten beiden Jahren erstattet. Der aktuelle Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belegt: Beide Instrumente haben einen positiven Effekt auf soziale Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit. (https://iab.de/evaluation-des-teilhabechancengesetzes-abschlussbericht/)

Zum Artikel: https://www.sovd-hh.de/news-service/artikel/der-sovd-hakt-nach-agh-teilhabe-arbeitsmarkt-langzeitarbeitslos-hamburg

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).

Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern.

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

21. Wahlperiode - Drucksache 21/18366 - 11.09.19

Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft

Betr.: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 25. April 2019: „Kommunaler Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsbaustein für das Hamburger Landesarbeitsmarktprogramm“ – Drs. 21/16864

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