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Positionspapier des Netzwerk es der Beschäftigungsträger im Norden Arbeitsgelegenheiten

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Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen. Im Verteilungskampf um die begrenzten und geringer werdenden Eingliederungsmittel verlieren Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung ihre Bedeutung. An manchen Standorten, wie in Mecklenburg-Vorpommern, gibt es kaum noch bewilligte Plätze. Dieses hat katastrophale Folgen für die Zielgruppe, die Förderstruktur und die soziale Infrastruktur vor Ort. Das Primat der Fort- und Weiterbildung scheint auf den ersten Blick gut und richtig zu sein, dabei wird aber vergessen, dass ein Großteil der Menschen mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit vielfältige Schulungsmaßnahmen hinter sich haben und damit nicht erreicht werden konnten. Ein mehr vom Gleichen wird nicht zum Erfolg führen!

Die aktuelle Situation

Seit Jahren partizipieren langzeitarbeitslose Menschen nicht an der steigenden Nachfrage an Arbeitskräften und ihr Anteil ist nach wie vor hoch: So waren im Jahr 2020: 816.748 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos, in 2022: 916.364. Die Zahl der nicht langzeitarbeitslosen Menschen ist in dieser Zeit von 1.878.696 auf 1.501.769 gesunken1. Auch wenn zunächst der Großteil der Langzeitarbeitslosen vorwiegend über Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Eingliederungszuschüsse erfolgreich gefördert werden kann, verbleiben die meisten von ihnen trotzdem noch in der Langzeitarbeitslosigkeit. Aktuell sind 59,2% der Langzeitarbeitslosen länger als 2 Jahre arbeitslos2. Schulungs – und Aktivierungsmaßnahmen haben offenbar nicht zum Erfolg geführt.
Schaut man sich diese Zielgruppe genauer an, so erkennt man schnell warum sie seit Jahren mit den herkömmlichen Bildungsangeboten, insbesondere dem üblichen methodischen und didaktischen Ansatz, nicht erreicht werden konnten: Diese Menschen verfügen meist über keinen bzw. lediglich einen schlechten Schulabschluss. Sie können zumeist auch keinen Berufsabschluss nachweisen oder haben seit Jahren kein reguläres Anstellungsverhältnis gehabt. In der Folge haben sie sich von den Anforderungen des Arbeitsmarktes immer weiter entfernt und können diesem ohne weiteres auch nicht mehr gerecht werden. Neben fehlenden aktuellen fachlichen Kompetenzen fehlen häufig arbeitsmarktrelevante Grundkompetenzen wie Durchhaltevermögen, Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, soziale Kontakte und eine Zeit-/Tagesstruktur, die zu den Erfordernissen in der Arbeitswelt passt.

Die Ursachen hierfür liegen nicht bzw. nicht ausschließlich in der jeweiligen Person sondern sind Auswirkungen ihrer langjährigen Arbeitslosigkeit und fehlenden Möglichkeiten, ihre Fähigkeiten zu nutzen, zu trainieren und auszubauen sowie neue Fertigkeiten zu erlangen und Sozialkompetenzen zu stärken. Nach jahrelanger Misserfolgs- und teils Krankheitsgeschichte ist die Hoffnung an einen individuellen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zerstört.

Für diese Zielgruppe sind beschäftigungsschaffende Maßnahmen, zunächst Arbeitsgelegenheiten (§16d SGBII) und nach mind. 6 Jahren Arbeitslosigkeit Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) sinnvolle Instrumente, um die Beschäftigungs- und Beschulungsfähigkeit zu stärken.
Dabei gibt es regional viel zu wenige Angebote für langzeitarbeitslose Menschen, um Praxiserfahrung gewinnen zu können und sie werden aufgrund fehlender finanzieller Spielräume in den Jobcentern immer weniger.

Beschäftigungsschaffende Maßnahmen qualifizieren ganzheitlich und individuell:

Die Zielgruppe von beschäftigungsschaffenden Maßnahmen ist nicht homogen. Jeder bringt seine eigenen Erfahrungen und Päckchen mit. Wir wissen aus langjähriger Arbeit mit der Zielgruppe, dass viele und vor allem kleine Schritte mit bedarfsorientierten inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, um Beschulungs-/Beschäftigungsfähigkeit bei langzeitarbeitslosen Menschen zu entwickeln und zu erreichen.

Arbeitsgelegenheiten verfolgen genau diesen Ansatz. Sie sind sozial integrative Maßnahmen und bieten umfängliche Unterstützung. Sie sind für einen großen Teil der Menschen ein erster Einstieg in weiterführende Angebote. Sie bieten zusätzlich zur sozialen Teilhabe und sozialen Stabilisierung ideale Voraussetzungen um Grundkompetenzen wie Lernen lernen, Lesen, Merken, Sprechen und Verstehen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeiten, Motivation und Antrieb zu erlernen und zu trainieren, um überhaupt an Qualifizierungen erfolgreich teilnehmen zu können.

Arbeitsgelegenheiten qualifizieren im Rahmen praxisorientierter Bildung Grundkompetenzen, die die Grundlage für darauf aufbauende Fort- und Weiterbildungen im Sinne einer Beschulungsfähigkeit bilden.

Arbeitsgelegenheiten bieten in ihren vielfältigen Tätigkeitsfeldern, in den Bereichen Handwerk, Einzelhandel, Hauswirtschaft, Büro, Garten- und Landschaftsbau, in der Logistik, in der Dienstleistung am und für den Menschen, u.v.m. ein breites Betätigungs- und Fortbildungsfeld für diese Zielgruppen. Im Rahmen eines als sinnhaft empfundenen und arbeitsmarktnahen Arbeitsalltages können die Langzeitarbeitslosen fachliche Kompetenzen erwerben und vertiefen. Die Qualifizierung durch fachliche Anleiter*innen richtet sich an jeweiligen Fähigkeiten und Kompetenzen des Einzelnen aus. Niedrigschwellige und praxisorientierte Schulungseinheiten, die nicht in Klassenräumen, zu festgelegten Zeiten und über einen viel zu langen Zeitraum angelegt sind, ermöglichen auch bildungsungewohnten Menschen die fachliche Weiterbildung.

In Arbeitsgelegenheiten erhalten Langzeitarbeitslose zertifizierbare Fachkenntnisse, die nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch über eine längere Zeit eingeübt und trainiert wurden.

Unternehmen, die diese Menschen einstellen, schauen nicht vorrangig auf Abschlüsse sondern auf praktische Erfahrungen, soziale Kompetenzen und Arbeitszeugnisse. Nur wenige Langzeitarbeitslose können zu einer Fachkraft qualifiziert werden, aber Jeder/Jede wird soweit gefördert werden können, damit er/sie einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Beschäftigung schaffende Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung dieser Fähigkeiten.

Arbeitsgelegenheiten und andere beschäftigungsschaffenden Maßnahmen dürfen nicht im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive verdrängt werden, sondern sie sind als das wichtigste Instrument für eine konkrete Zielgruppe anzuerkennen. Sie bieten eine adäquate Förderung für langzeitarbeitslose Menschen, die bisher noch nicht mit anderen Instrumenten erfolgreich vermittelt werden konnten.

Deshalb fordern wir:

  • Arbeitsgelegenheiten bei der Bildungsoffensive als niedrigschwelliges und praxisorientiertes Angebot zur Vermittlung von Sozial- und Fachkompetenzen mitzudenken und einzubeziehen!
  • Arbeitsgelegenheiten als wichtigen qualifizierenden Baustein in der Förderstrategie anzuerkennen!
  • Arbeitsgelegenheiten durch ergänzende Angebote aufzuwerten und in ihrer Besonderheit wertzuschätzen. Arbeitsgelegenheiten müssen ein wichtiger fester Bestandteil bei der erfolgreichen Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit bleiben.
  • Mindestens 40% des Eingliederungstitels aus dem SGB II vorrangig für beschäftigungsschaffende Maßnahmen zu reservieren und zu investieren!3

„Wenn es die Arbeitsgelegenheiten nicht schon gäbe, müsste man sie erfinden.“

 

Arbeitslosigkeit – Armut – Wohnungsnot - Ausgrenzung: Nicht nur der Europarat beklagt den Mangel an sozialen Bürgerrechten im reichen Deutschland.

Besonders besorgniserregend: Menschen in Armut wird zunehmend eigenes Versagen und Trägheit als Ursache ihrer Situation vorgeworfen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bürgergeldbezieher*innen Arbeit suchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Aus der Veranstaltung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum informellen Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürger:innenhaus Bornheide:

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).