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Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Hamburg

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 01 - Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht! Was die folgenden Grafiken dabei noch nicht einmal zeigen: Parallel wurden die Plätze der Arbeitsgelegenheiten (AGH oder „1-Euro-Jobs) von 2.125 auf 1.700 AGH-Plätze reduziert.

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Schaut man genauer auf die Ein- und Austritte (hier §16i SGB II) sieht man deutlich, dass mit der aktuellen Strategie auch kein wesentlicher Ausbau erfolgen kann. Die Austritte und Eintritte ins Programm halten sich die Waage. Die ersten zwei Jahre der Förderung (100% Lohnkosten) werden jetzt beendet. Erst jetzt zeigt sich, ob die Arbeitgeber die Kosten für die Langzeitarbeitslosen tragen können. Neben den strukturelle und Betreuungskosten kommen mit zunehmender Länge der Förderung steigende Lohnkosten hinzu. Der aktuelle Aufbau der §16i Stellen in 2022 erfolgt aufgrund der zusätzlichen 150 kofinanzierten Plätze.

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Die Notwendigkeit einer erweiterten Förderung (Lohnkosten + Struktur- und Förderkosten) kann man im Blick auf gesamt Deutschland noch besser erkennen. Nach zwei Jahren der Förderung findet kaum ein Ausbau der Stellen statt. Die Austritte übersteigen die Eintritte.

03 - Ein- und Austritte D.png

 

Im Bundesvergleich steht Hamburg in der Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung Hamburg immer noch weit hinten!

Bemerkenswert ist, dass die BA die statistische Auswertung im Verlauf geändert hat. Wurde vorher in den Bericht zu den Teilhabechancen nur der Bestand zahlenmäßig dargestellt, sind es jetzt Eintritte. Wie viele Personen die volle Förderzeit aber gar nicht erhalten, in der Probezeit entlassen werden, etc, wird nicht deutlich.
Die hier aufgeführten 72.135 Eintritten stehen im April 2022 41.869 (58%) tatsächlich §16i SGB II geförderten Beschäftigten gegenüber!

Da steht Hamburg, aufgrund der hohen Anzahl von Trägern aus der Arbeitsmarktförderung (LAG Hamburg ) etwas besser da: von den 1.734 eingetretenen Personen sind am 30.04.22 noch 1.070 beschäftigt (62%).

 

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„Bezieht man die aktuelle Zahl der Teilnehmenden auf den durchschnittlichen Bestand der Langzeitleitungsbezieher, können Aussagen darüber getroffen werden, mit welcher Intensität das neue Instrument in den einzelnen Ländern in Anspruch genommen wird. So wird das Instrument in Thüringen und im Saarland vergleichsweise intensiv genutzt, in Hessen und Hamburg dagegen weniger.“ - Berichte- Arbeitsmarkt kompakt- März 2022: Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II

 

 

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Dabei verfestigt sich die Langzeitarbeitslosigkeit in Hamburg auf hohem Niveau:

Waren es in Dezember 2018 55.863 Personen, die 4 Jahre und länger Arbeitslosengeld II bezogen haben, sind es im Dezember 2021 schon 57.722 Personen. Das sind 1.859 Personen mehr. Also das 1,5 Fache von den Personen, die in §16i und §16e SGB II –Maßnahmen aktuell gefördert werden. Seit Jahren steigt die Zahl der Langzeitbezieher.

Wer setzt die Maßnahmen in Hamburg um?

Politisch gewünscht ist, dass der 1. Arbeitsmarkt die Zielgruppe, aufgrund der guten Lohnkostenförderung aufnimmt. Das ist aber nicht der Fall, da viele dieser Menschen mehr brauchen, als Lohnkostenförderung:

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56 % der §16i Beschäftigten sind bei Träger der LAG beschäftigt

Obwohl die Strategie von Jobcenter team.arbeit Hamburg vorrangig ist, dass die geförderten Arbeitsverhältnisse bei privaten Arbeitgebern geschaffen werden sollen, wurden immer noch 62% der §16i Plätze und insg. 61% der §16i und e Plätze bei Beschäftigungsträger der LAG Arbeit Hamburg geschaffen. Darüber hinaus gibt es noch andere soziale Träger, Wohlfahrtsverbände, Integrationsunternehmen und öffentliche Betriebe, wie die Stadtreinigung, die diese Instrumente nutzen.

Da nach Informationen des Jobcenters zudem die „marktnäheren“ Personen zu Betrieben des ersten Arbeitsmarktes und die „marktferneren“ Personen zu Beschäftigungsträger zugewiesen werden, zeigt sich wie wichtig der Ausbau des Programmes bei Beschäftigungsträgern ist. Diese beschäftigen vorrangig die Zielgruppe der langfristigen Langzeitbezieher und halten diese länger im Förderprogramm.

Arbeitslosigkeit – Armut – Wohnungsnot - Ausgrenzung: Nicht nur der Europarat beklagt den Mangel an sozialen Bürgerrechten im reichen Deutschland.

Besonders besorgniserregend: Menschen in Armut wird zunehmend eigenes Versagen und Trägheit als Ursache ihrer Situation vorgeworfen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bürgergeldbezieher*innen Arbeit suchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Aus der Veranstaltung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum informellen Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürger:innenhaus Bornheide:

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).