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Jobcenter zerstört ohne Not den sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg

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Jobcenter zerstört ohne Not den sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat

Hansestadt und Bundesagentur haben vereinbart[1], mindestens 25% der für das Jobcenter jeweils zugeteilten Eingliederungsmittel für so genannte „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“, also öffentlich geförderte Beschäftigung, zu verausgaben.

Für das Jahr 2024 werden - so der aktuelle Stand - statt 176.343 Mio. Euro in 2022 oder

164.116 Mio. im laufenden Jahr für 2024 nur noch 154.543 Mio. Euro erwartet.

Für öffentlich geförderte Beschäftigung stünden somit 25% von 154.543 Mio.€, d.h. 38,636 Mio. Euro in 2024 zur Verfügung.

Ausweislich der Zahlen der Bundesagentur [2] verteilen sich die aus den Eingliederungsleistungen (Anm.: noch ohne PAT) finanzierten Kosten des Jobcenters für die öffentlich geförderten Beschäftigung annähernd gleichmäßig auf die beiden in Hamburg aktuell genutzten Instrumente „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM; Förderung sozialversicherungspflichtiger Arbeit gem. § 16i SGB II) und AGH (Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II). Pro Monat und Person waren es auf Basis der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2022 rechnerisch:

  • Förderung gem. § 16i SGB II (TaAM):                   1.227,87 € bei durchschnittlich 1.108 geförderten Personen
  • AGH-Kosten                                                           1.147,73 € bei 1.650 bewilligten Plätzen
               

Im Durchschnitt des 1. Halbjahres 2023 waren 1.347,7 AGH-Plätze besetzt und 1.194 auf Basis des § 16i geförderte, sozialversicherungspflichtige Plätze. Eine lineare Fortschreibung würde insgesamt folgende Kosten verursachen[3]:

Tabelle 1

Ein objektiver Kürzungsbedarf besteht daher trotz der Bundeskürzungen aus finanziellen Gründen NICHT!

Gleichwohl wünschen sich alle Beteiligten den strukturierten Aufbau von mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Ziel, das auch die in der LAG Arbeit organisierten Träger grundsätzlich teilen – sofern es nicht zu Lasten der Langzeitarbeitslosen geht, die derzeit in Arbeitsgelegenheiten gefördert werden und nicht die Fördervoraussetzungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfüllen.

Die Zahl der AGH-Plätze auf 800 zu begrenzen und trotzdem das 25%-Ziel zu erreichen ist völlig unrealistisch und eine „Luftbuchung“, die Instrumente müssten sich dann folgendermaßen verteilen:

Tabelle 2

2022 wurden durchschnittlich 1.108 §16i-Plätze gefördert, im 1. Halbjahr 2023 waren es 1.194. Es ist völlig ausgeschlossen, dass es 2024 bei unveränderten Bedingungen im Durchschnitt 1.874 werden!

Die LAG Arbeit ist darüber hinaus der Auffassung, dass gerade in Krisenzeiten mit erneut steigender Erwerbslosigkeit der soziale Arbeitsmarkt deutlich – und auch oberhalb der Marge von 25% der Eingliederungsmittel – ausgebaut werden muss. Dies gilt umso mehr, als 2019 für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 25 Mio. € zusätzlich in den Eingliederungstitel geflossen sind, aber weitgehend für kurz laufende Gutschein- bzw. Ausschreibungs-Maßnahmen für eine andere Personengruppe verwendet wurden!

Es gilt daher, auf folgendem Weg den angekündigten Kahlschlag abzuwenden und Teilhabechancen für Hamburgs Langzeiterwerbslose zu stärken:

  1. Die Arbeitsgelegenheiten werden auf eine SOLL-Zahl von 1.200 gekürzt (man beachte: 100% - Belegung aus technischen Gründen nicht möglich), zusätzlich zu den 800 vorgesehenen Plätzen werden prioritär AGH mit Quartiersbezug und für besondere Zielgruppen weitergefördert.
  2. Die sozialversicherungspflichtigen geförderten Plätze werden auf 1500 im Jahresdurchschnitt 2024 erhöht.
  3. Der Bundes-PAT wird vollständig abgefordert.
  4. Von den 1.500 Plätzen werden 250 mit Quartiersbezug oder für besondere Zielgruppen im Rahmen der so genannten „freien Förderung (§ 16f SGB II)“ finanziert, d.h. auch für die ehemaligen AGH-Beschäftigten eröffnet sich dort eine Perspektive, da die Fördervoraussetzungen bedarfsgerecht definiert werden können. Zusätzliche Kosten/Platz für Anleitung/Betreuung/Overhead: 1.100, -€/Monat, wovon 200 € kostenneutral aus dem FHH-Haushalt aus eingesparten kommunalen Mitteln (kommunaler PAT) beigesteuert werden.

Kosten der neuen Struktur: 38.5 Mio. Euro!

Vorstand und Geschäftsführung der LAG Arbeit fordern den Senat auf, seine Rolle in der Trägerversammlung des Jobcenters mit 50% der Eigentumsanteile aktiv zu nutzen[4] und eine Lösung der aktuell sich zuspitzenden Krise im Arbeitsmarktbereich mit einer Stärkung der sozialversicherungspflichtigen und öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg zu verbinden.

Hamburg, den 8.9.2023

Vorstand und Geschäftsführung der LAG Arbeit Hamburg
Petra Lafferentz            Karen Risse                         Dennis Stender                Bernd Schröder

 

 

[1] Aussage von Herrn Dornquast im Jour-fixe-Termin mit LAG am 10.08.2023 u. Aussage des Herrn Heyden im HH-Journal-Interview, gesendet am 13.7.2023.

[2] Zur Höhe der 22er Leistungen:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=abrechnung-r906ii, Zur Besetzung der Plätze: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=amp-amp&r_f=hh_Hansestadt-Hamburg)

[3]https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=abrechnung-r906ii    

[4]Zur Erinnerung:https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/31524/neuorganisation_der_organisationsstrukturen_im_bereich_des_zweiten_buches_sozialgesetzbuch_sgb_ii.pdf § 15 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen(1) Die Agentur sichert auf der Basis arbeitsmarktlicher Strukturen zu, bei der Aufstellung arbeitsmarktpolitischer Programme die Vorschläge und Interessen der FHH unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen. Darüber hinaus unterstützt sie aktiv vom Senat der FHH vorgeschlagene arbeitsmarktpolitische Programme. Dies schließt eine Umsetzung über die gemeinsame Einrichtung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen mit ein. Die Agentur trägt insbesondere Vorschläge der FHH zur freien Förderung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen und gesetzlichen Budgetierung gemäß § 16f SGB II mit.

(2) Bei der Aufstellung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen steht die Stadtteilorientierung für die Vertragspartner im Vordergrund. Das Rahmenprogramm integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) findet dabei besondere Berücksichtigung. …

 

  

Arbeitslosigkeit – Armut – Wohnungsnot - Ausgrenzung: Nicht nur der Europarat beklagt den Mangel an sozialen Bürgerrechten im reichen Deutschland.

Besonders besorgniserregend: Menschen in Armut wird zunehmend eigenes Versagen und Trägheit als Ursache ihrer Situation vorgeworfen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bürgergeldbezieher*innen Arbeit suchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Aus der Veranstaltung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum informellen Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürger:innenhaus Bornheide:

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).