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Hamburg Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern
Gemessen am Teilnehmerpotenzial für eine Teilhabe-Beschäftigung, dass von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2018 anhand des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Ober- und Untergrenze für alle Bundesländer festgestellt worden ist, bildet Hamburg mit 514 §16i-Beschäftigten von 19.640 Langzeitarbeitslosen, die als Untergrenze des Beschäftigungspotenzials von der BA ausgewiesen sind, das Schlusslicht in der §16i-Beschäftigung unter allen Bundesländern. Nicht nur in absoluter Höhe ist Hamburg also das Schlusslicht bei der Beschäftigungsförderung nach §16i SGB II, sondern auch im Vergleich der Förderquote, die in Hamburg damit bei 2,6% liegt, während sie im Bundesdurchschnitt 5,3% beträgt.
Es ist wenig überraschend, dass das Jobcenter Hamburg auch von allen Bundesländern am wenigsten für die Beschäftigung nach §16i ausgegeben hat. Wurden die Mittel für die Eingliederungsleistungen (EGL) 2019 in Hamburg gegenüber dem Vorjahr insbesondere für die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) um rd. 30 Mio. € aufgestockt, sah bereits der Wirtschaftsplan des Jobcenters Hamburg lediglich eine Verwendung von 4 Mio. € für die Beschäftigungsförderung vor. Bis einschließlich Oktober 2019 verausgabt wurden hingegen für die §16i-Beschäftigung in Hamburg nur knapp 2,3 Mio. € (vgl. http://biaj.de/images/2019-11-06_biaj_teilhabe-am-arbeitsmarkt-bundesprogramm-und-16i-sgb2-bis-102019.pdf) . Weniger Mittel werden für die §16i-Beschäftigung in keinem anderen Bundesland ausgegeben, obwohl sieben andere Bundesländer über weniger Haushaltsmittel als das Jobcenter Hamburg verfügen und das Potenzial für die §16i-Beschäftigung in sechs anderen Bundesländern geringer ist als in Hamburg.
Weitere Informationen finden sich unter: http://biaj.de/images/2019-11-06_biaj_teilhabe-am-arbeitsmarkt-bundesprogramm-und-16i-sgb2-bis-102019.pdf