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Bundesnetzwerk zieht Bilanz: Ein Jahr Teilhabechancengesetz- ernüchternde Ergebnisse!

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Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Parallel zum Aufbau des Programms „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind viele schon vorhandene geförderte Arbeitsplätze weggefallen. Im Saldo bleibt ein Plus von nur knapp 14.000 zusätzlichen geförderten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen. Dies sind weniger als 10% der Zielzahl!

Ein Großteil dieser Plätze entstand allerdings nicht bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarkts, sondern bei Sozialbetrieben. Diese Betriebe – viele von ihnen Mitglieder im Netzwerk - werden beim Bereitstellen der notwendigen Infrastruktur kaum unterstützt. Teilhabe-Arbeitsplätze übernehmen wichtige soziale und kommunale Dienstleistungen, sie schaffen spannende und sinnstiftende Arbeitsplätze. Damit lässt sich aber kein Geld verdienen.

Daher brauchen Sozialbetriebe eine Ko-Finanzierung der Arbeitsplatzkosten. Stattdessen wurden Millionen von den Jobcentern nicht oder nicht für zusätzliche Arbeitsplätze ausgegeben! Das Erreichte ist bislang nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“! 540.000 Menschen warten noch darauf, einen Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten.

  • Übernahme der vollständigen Arbeitsplatz- und Assistenzkosten für kommunale und soziale Dienstleistungen!
  • Zweckbindung der für §16i vorgesehenen Eingliederungsmittel!
  • STOPP der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Eingliederungs- und Verwaltungshaushalt, d.h. keine Steigerung der Verwaltungskosten zu Lasten der Eingliederungsmittel!

 

Zum Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe: 

Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe ist ein Verbund von rund 240 arbeitsmarkt-lichen Dienstleistern in den Landesarbeitsgemeinschaften und Verbänden für Arbeit in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Praktiker in den Organisationen entwickeln ihre Erkenntnisse im Umgang mit arbeitslosen Menschen bei der Umsetzung von Angeboten der Aktivierung, Ausbildung, Weiterbildung und Beschäftigung. 

Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe 
c/o Verband für Arbeit, Bildung und Integration, Silbersteinstraße 33 in 12051 Berlin
Presseanfragen: Stephan Schultz 0162 2454 658 
https://www.arbeit-teilhabe.de

Das Jobcenter wird im Jahr 2024 mindestens 15 Mio. Euro nicht ausgeben!

Im Herbst 2023 hatte das Jobcenter einen Kahlschlag im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung angekündigt, da angeblich die Gelder in 2024 sonst nicht ausreichen würden. Die Träger hatten sofort widersprochen und vorgerechnet, dass eine Kürzung unnötig sei.

Trotz vieler freier Stellen auf dem Arbeitsmarkt steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen und des Langzeitleistungsbezugs in Hamburg beständig an. Ohne einen gut aufgestellten sozialen Arbeitsmarkt haben die Betroffenen vergleichsweise wenig Chancen auf Rückkehr in eine Beschäftigung. Die allermeisten Arbeitslosen wollen arbeiten. Fachpolitisch ist das keine Überraschung. Knappe Haushaltsmittel haben aber die Möglichkeiten über eine soziale Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen zu können stark begrenzt.

Mit großer Sorge haben wir das Ende der Ampelregierung zur Kenntnis genommen. Der politische Stillstand darf nicht dazu führen, dass langzeitarbeitslose Menschen auf der Strecke bleiben. Wir appellieren an die Bundesregierung und Bundestagsabgeordneten alles dafür zu tun, dass die Jobcenter Planungssicherheit für das Jahr 2025 bekommen, damit sie ihre wichtigen Aufgaben für langzeitarbeitslose Menschen erfüllen können.

Arbeitslosigkeit – Armut – Wohnungsnot - Ausgrenzung: Nicht nur der Europarat beklagt den Mangel an sozialen Bürgerrechten im reichen Deutschland.

Besonders besorgniserregend: Menschen in Armut wird zunehmend eigenes Versagen und Trägheit als Ursache ihrer Situation vorgeworfen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bürgergeldbezieher*innen Arbeit suchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Aus der Veranstaltung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum informellen Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürger:innenhaus Bornheide:

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de