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8 Fakten zu den sozialen Beschäftigungsmaßnahmen nach §16i SGB II

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1 In Hamburg stehen dem Jobcenter seit 2019 jährlich rd. 25 Mio. € mehr zur Verfügung, damit §16i-Maßnahmen zur sozialen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen eingerichtet werden, die allerdings in den letzten sieben Jahren mindestens 6 Jahre im Leistungsbezug gestanden haben müssen.

2 Nach dem letzten Lebenslagenbericht wurde von den Verantwortlichen in Hamburg ein Potenzial für die Einrichtung von 4.000 §16i-Arbeitsplätzen gesehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wies zur Einführung sogar eine Zahl von rd. 19.000 Menschen aus, die die Fördervoraussetzungen für eine §16i-Beschäftigung erfüllten. Gefördert werden in Hamburg zz. 1.213 §16i-Beschäftigte (Stand 8/23).

 

3 Die §16i-Förderung umfasst einen Lohnkostenzuschuss zu sozialversicherungspflichtigen Mindestlöhnen (allerdings ohne Alo-Vers.) und kann für 5 Jahre erfolgen. Das ist für die Menschen besser als bei i.d.R. einjährige Arbeitsgelegenheiten (AGH) mit einer Mehraufwandsentschädigung. Über 50% der AGH-Teilnehmer sind allerdings „erst“ 3-4 Jahre arbeitslos, so dass für sie §16i keine Alternative ist.

4 Bei §16i werden, anders als bei den AGH, keine Anleitungs- oder Regiekosten der Beschäftigungsträger übernommen. Quartiersprojekte, deren Nutzen Bedürftigen in sozialen Brennpunkten zugutekommt, können diese Kosten nicht erwirtschaften, so dass es einer Zusatzfinanzierung bedarf. In Hamburg werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) deshalb aktuell 366 §16i-Arbeitsplätze in Quartiersprojekten zusätzlich gefördert (Stand 6/23). Die Zusatzkosten könnten auch nach §16f SGB II vom Jobcenter oder z.T. sogar kostenneutral von der Stadt übernommen werden, weil Kosten der Unterkunft bei §16i eingespart werden.

5 60% der §16i-Plätze sind bei Beschäftigungsträgern besetzt, viele in Quartiersprojekten, andere in Schulkantinen o.ä. Dazu kommen Einsatzplätze bei öffentlichen Unternehmen, wie der SAGA, der Stadtreinigung o.ä., die Anleitungs- und Verwaltungskosten aus Gebühren finanzieren. Die Privatwirtschaft tut sich hingegen schwer bei der Einstellung von Angehörigen der Zielgruppe des §16i und umgekehrt tun sich auch diese Menschen schwer angesichts der Leistungsanforderungen dort. Soziale Beschäftigung soll an die Anforderungen des Arbeitsmarktes heranführen und manchmal auch nur soziale Teilhabe ermöglichen. So will es das Teilhabechancengesetz (THCG), mit dem der §16i ins SGB II eingeführt wurde.

6 Das Jobcenter kann aktuelle die absolute Platzzahl von diesen sogenannten TaAM-Plätzen (Teilhabe am Arbeitsmarkt) maximal in Höhe von monatlich 7 Plätzen aufbauen. Damit kann in 2024 maximal eine Auslastung von jahresdurchschnittlich 1.275 geförderten Arbeitsverhältnissen gefördert werden. Wenn das Jobcenter mit mehr rechnet ist das nur mit Kofinanzierung der Träger zu schaffen.

7 Die bewilligten Lohnkostenzuschüsse über §16i SGB II belasten den Eingliederungstitels nur zu einem Teil, da durch die gerade erhöhten Mittel des Passiv-Aktiv-Transfers, wesentliche Kosten vom Bund übernommen werden. 

8 Das Ziel des Teilhabechancengesetzes ist die Teilhabe am Arbeitsleben, die Fokussierung auf den ersten Arbeitsmarkt ist zwar nicht falsch, führt aber dazu, dass ein Großteil der eigentlichen Zielgruppe keine Chancen hat. Trotzdem sind diese Menschen bereit und leistungsfähig noch viel für die Gesellschaft zu leisten, nur nicht zu den Bedingungen und Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. 

Die Stadt braucht jetzt Lösungen, um die soziale Spaltung nicht weiter zu vertiefen!

Aus der Veranstaltung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum informellen Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürger:innenhaus Bornheide:

Arbeitslosigkeit – Armut – Wohnungsnot - Ausgrenzung: Nicht nur der Europarat beklagt den Mangel an sozialen Bürgerrechten im reichen Deutschland.

Besonders besorgniserregend: Menschen in Armut wird zunehmend eigenes Versagen und Trägheit als Ursache ihrer Situation vorgeworfen. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Bürgergeldbezieher*innen Arbeit suchen, die ihren Fähigkeiten entspricht.

Einladung des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung zum Fachaustausch am 5. November 2024 im Bürgerhaus Bornheide

Wir erinnern uns: zum Jahresbeginn 2024 wurden 680 Arbeitsgelegenheiten und über 30 sozi-ale Stadtteilprojekte in Hamburg weggekürzt. Geschlossen wurden viele Sozialkaufhäuser und quartiersnahe Angebote für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen waren die motivierten und engagierten Langzeitarbeitslosen, die nicht mehr arbeiten durften. Ein Skandal!


Der SoVD hakt nach: Arbeitsgelegenheiten Hamburg

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Drei Fragen und Antworten mit Bernd Schröder, Geschäfts­führer LAG Arbeit

Pressemitteilung der LAG Arbeit und Einladung zu Versammlung und Pressegespräch am 22.11.2023 ab 12:00 Uhr, Raboisen 28, 20095 Hamburg (Jobcenter-Zentrale)

Mit der beigefügten Postkarte können sich Menschen, die sich für den Erhalt der 800 in Hamburg zur Streichung vorgesehenen Arbeitsgelegenheiten (AGH) engagieren wollen, bei ihren Bundestagsabgeordneten melden, damit diese sich gegen die Kürzungen im SGB II und die Streichung von Arbeitsplätzen im sozialen Arbeitsmarkt einsetzen.


Rückblick: Pressekonferenz der LAG Arbeit

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Pressekonferenz der LAG Arbeit in der Patriotischen Gesellschaft und Versammlung der von der Kürzung von 800 Arbeitsgelegenheiten (AGH) betroffenen Teilnehmer*innen, Beschäftigten der Projektträger und Kund*innen der 34 von Schließung bedrohten Sozialkaufhäuser, Cafés, Beratungsstellen auf dem Hamburger Rathausmarkt am 12. Oktober 2023 aus Anlass der Sitzung des Sozialausschusses der Hamburger Bürgerschaft.

Rettet den Sozialen Arbeitsmarkt in Hamburg!

Teilhabechancen für Alle

Einladung zur Pressekonferenz der LAG Arbeit

1 In Hamburg steigt die Zahl der Langzeitarbeitslosen Waren im August ´22 noch 21.775 Menschen beim Jobcenter Hamburg langzeitarbeitslos gemeldet, so sind es im Aug 2023 23.023. 5,7 % mehr als im Vorjahr!

  

Ein offener Brief der LAG Arbeit Hamburg an den Senat


Brachialer Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Nachdem das Hamburger Jobcenter im Juli angekündigt hatte, dass die Hälfte der sogenannten „Arbeitsgelegenheiten“ (AGH) Anfang 2024 beendet werden sollen, hat es diese Planung nun konkretisiert: 800 Langzeitarbeitslose, die in 34 AGH-Projekten bei Hamburger Beschäftigungsträgern beschäftigt sind, werden zu Ende Januar 2024 entlassen, ohne dass das Jobcenter den meisten eine sinnvolle Perspektive anbieten können wird.          


Kahlschlag im Sozialen Arbeitsmarkt!

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Am vergangenen Donnerstag hat das Jobcenter den Hamburger Beschäftigungsträgern eine Halbierung der so genannten „Arbeitsgelegenheiten“ angekündigt. Von aktuell noch gut 1600 Plätzen sollen 800 Plätze gestrichen werden!


Leistungsempfänger*innen SGB II

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Anzahl der S16i SGB II geförderten Plätze mit Quartiersbezug
insg. 488 Plätze
Hamburg hat 192.358 SGB Leistungserpfänger*innen (2022)

davon 63.183 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Verweildauer von 4 Jahren und länger

Arbeitsgelegenheiten sind Qualifizierung durch Beschäftigung

Arbeitsgelegenheiten (nach §16d SGB II) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (nach §16i SGB II) sind wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Förderung von Langzeitarbeitslosen, die in der aktuellen sozialpolitischen Diskussion oft das Nachsehen haben. Mit der Einführung des neuen Bürgergeldgesetzes werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen als zentrale Strategie angesehen.

Am 27. Januar 2023 wurde ein neuer Vorstand der LAG Arbeit Hamburg e.V. gewählt. Für die nächsten zwei Jahre vertreten Petra Lafferentz (Alraune gGmbH), Karen Risse (einfal gGmbH) und Dennis Stender (ausblick Hamburg GmbH) den Verein.

Ziel der LAG Arbeit ist die Armutsbekämpfung durch Stärkung der öffentlich geförderten Beschäftigung in Hamburg.

Am 1. Januar 2019 trat das auch als „Sozialer Arbeitsmarkt“ bezeichnete Teilhabechancengesetz mit der Einführung von zwei neuen Förderungen (§§ 16e, 16i SGB II) in Kraft. Mithilfe von umfangreichen Lohnkostenzuschüssen, Weiterbildungsförderung und intensivem Coaching sollen langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden.

Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen deutlich, dass bisher nur ein Umschichten der Fördermodelle erfolgt ist. Das Ziel der Hamburger Koalition (bis 2020: 1.500 geförderte Arbeitsverhältnisse) und seit 2020 1.000 private, 825 kofinanzierte und mehrere hundert öffentliche Arbeitgeber (=mind. 2.000 öffentlich geförderte Arbeitsverhältnisse) wurden bisher bei Weitem nicht erreicht!

Das Teilhabechancengesetz zwischen einem partiellen Paradigmenwechsel in der öffentlich geförderten Beschäftigung und der Angst des Tormanns beim Elfmeter

Vortrag beim Fachtag
,,Theorie meets Praxis - Ein Jahr Teilhabechancengesetz"
des Bundesnetzwerks Arbeit und soziale Teilhabe 24.01.2020

Prof. Dr. Stefan Sell - Hochschule Koblenz
www.stefan-sell.de I www.aktuelle-sozialpolitik.de

EVALUATIONSKONZEPT DES IAB ZUM TEILHABECHANCENGESETZ UND
ERSTE EINDRÜCKE DER IMPLEMENTATIONSSTUDIE


Fachtag: Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz
Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe
Hamburg, 24.01.2020


Dr. Peter Kupka (Forschungskoordination)

Zum 1. Januar 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Damit sollten die im Koalitionsvertrag angekündigten 150.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Ein Jahr nach Inkrafttreten
des Gesetzes fällt die Bilanz nüchtern aus.

Fachtag „Theorie meets Praxis – Ein Jahr Teilhabechancengesetz“ am 24. Januar 2020

Heute möchten wir gemeinsam mit Ihnen - mit Euch – einen Blick zurück in 2018, auf die politischen Ziele werfen und eine Zwischenbilanz zur bisherigen Umsetzung des § 16 i SGB II ziehen.

Der Koalitionsvertrag aus dem Februar 2018 war ein sozialpolitischer Meilenstein:

Die Realität: Es gibt keinen Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes in Hamburg

Auch im Vergleich zum Stand Oktober 2018 hat es Hamburg gerade mal geschafft, die damals vorhandenen Platzzahlen wieder aufzubauen, nachdem Ende 2018 über 300 Förderungen beendet wurden.

Bisher fand nur eine Umverteilung von einem Förderinstrument auf ein anderes statt.

Zum Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Bundesprogramm 'Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt' durch das Teilhabechancengesetz (THCG) abgelöst. Der §16e SGB II, nach dem Arbeitsplätze für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, mit Lohnkostenzuschüssen für zwei Jahre gefördert werden können, wurde in etwas modifizierter Form fortgeschrieben – in der Grafik grün dargestellt. Das zuvor gültige Bundesprogramm (blaue Anteile der Säulen) wurde vom neu eingeführten §16i SGB II abgelöst (rot).