Zum Hauptinhalt springen

Job gesucht?

Hier finden Sie die Beschäftigungsangebote aller Mitglieder der LAG Arbeit Hamburg. Die Übersicht zeigt, welche Jobs die Träger anbieten, welche Aufgaben Sie erwarten und wo der zukünftige Arbeitsplatz in Hamburg liegt.

§16i

Erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen können nach §16i beschäftigt werden, wenn sie für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Träger und dann an Ihr Jobcenter.

Tagwerk

Eine Tagwerk-Beschäftigung setzt lediglich den Leistungsbezug nach SGB II voraus und wird von der Sozialbehörde gefördert. Eine Zuweisung durch das Jobcenter ist nicht erforderlich. Bei Interesse melden Sie sich bitte nur bei dem Träger.

AGH

Bei Interesse an einer Arbeitsgelegenheit sprechen Sie sich bitte direkt das Jobcenter an. AGH wenden sich an Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.  Es ist eine Zuweisung erforderlich.

Nach oben