Der Soziale Arbeitsmarkt ist ein Förderkonzept, das Langzeitarbeitslosen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und den Weg in eine ungeförderte Erwerbsarbeit ebnen soll.
Langzeitarbeitslose gelten als „arbeitsmarktfern“, weil sie schon länger ohne Arbeit sind. Oft kommen weitere „Vermittlungshemmnisse“ oder „komplexe individuelle Problemlagen“ dazu: Wer keinen Schulabschluss oder keine berufliche Qualifikation vorweisen kann, wer chronisch krank oder mobilitätseingeschränkt ist, wer Angehörige pflegt oder kleine Kinder betreut, wer älter als 55 Jahre ist, hat es schwer, eine auskömmliche Arbeit zu finden.
Um Stabilität und Teilhabemöglichkeiten zu bieten, schafft der Soziale Arbeitsmarkt Arbeitsplätze in gemeinnützigen Teilhabe- und Beschäftigungsprojekten zur Verbesserung der sozialen und ökologischen Infrastruktur in den Stadtteilen – eine win-win-win-Situation für Langzeitarbeitslose, benachteiligte Stadtteile und die Gesellschaft insgesamt.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Folgende Förderinstrumente stehen zur Zeit dem Sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung:
Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16 d SGB II sind „zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit“ gedacht. Sie richten sich an Personen, die schon länger arbeitslos sind und deshalb Bürgergeld beziehen. Vermittlungshemmnisse wie körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen oder Sucht sind häufig ursächlich für die Langzeitarbeitslosigkeit. Teilnehmende erhalten neben dem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung. Teilzeitregelungen (25, 20 oder 15 Std. wöchentlich) sollen gerade Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Erziehenden die Teilnahme ermöglichen. Die AGH unterliegen den Kriterien der Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und müssen im öffentlichen Interesse liegen. Eine wirtschaftliche Ausrichtung der Projekte ist damit nicht möglich. Die AGH werden vom Jobcenter Hamburg bis zu 24 Monate gefördert, können dann nochmals um max. 12 Monate verlängert werden.
Nach § 16 i SGB II (Teilhabechancengesetz) können Arbeitgeber sozialversicherungspflichtige, geförderte Beschäftigung für die Dauer von bis zu 5 Jahren für Personen anbieten, die innerhalb der letzten sieben Jahren bereits länger als sechs Jahre SGB-II-Leistungen beziehen. Der Lohnkostenzuschuss beträgt im ersten und zweiten Jahr der Förderung 100 % und sinkt dann jährlich um 10 %. Es können sich Arbeitgeber aller Art beteiligen und diese dürfen auch Einnahmen zur Refinanzierung der Beschäftigung und auch Gewinn erzielen, so dass Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen möglich sind. Die Vergütung erfolgt nach Tarif oder es wird der Mindestlohn bezahlt. Die Stadt Hamburg setzt zum Teil ebenfalls Mittel ein, um die soziale Beschäftigung in den Quartieren zu flankieren.
Das Programm „Tagwerk“ wird nicht vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur finanziert, sondern von der Stadt Hamburg. Hier können auch Personen Beschäftigung finden, die dem Arbeitsmarkt zur Zeit aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung stehen, also weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten können.Es bietet mit stundenweiser Arbeit einen sehr niedrigschwelligen Einstieg in Arbeit.
Perspektiven schaffen
Der Soziale Arbeitsmarkt zielt darauf, Perspektiven für Menschen zu schaffen, die es schwer haben, am durch Arbeit bestimmten gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dafür bedarf es auch eines Perspektivenwechsels bei Beschäftigten und Beschäftigern: weg von der Problembetrachtung und hin zu einer Orientierung auf Potenziale und Fähigkeiten. „Ich kann etwas. Ich werde gebraucht. Meine Arbeit ist sinnvoll und bewegt etwas.“ Diese Erfahrung stärkt nicht nur die Beschäftigten, sondern auch ihr Umfeld.
Die in der LAG Arbeit Hamburg zusammengeschlossenen Beschäftigungsträger verstehen es als ihre Mission, Menschen Perspektiven, Anerkennung und Wertschätzung zu schenken und ihnen Räume zu geben, ihre Potenziale zu entfalten. Dazu gehört auch, das öffentliche Bild von Langzeitarbeitslosigkeit zu verändern und sich gegen – aus Sicht der LAG Arbeit kontraproduktive – Zwangsmaßnahmen zu wenden.