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Forderung des ögB-Bündnisses an Koalitionspartner

04. April 2025

Forderungspapier des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung für die Koalitionsverhandlungen.

Mehr Mittel für öffentlich geförderte Beschäftigung und nachhaltige Quartiersentwicklung in Hamburg!

Das Bündnis für öffentlich geförderte Beschäftigung fordert die Koalitionspartner auf, die Förderung von Langzeitarbeitslosen und die Entwicklung benachteiligter Quartiere als zentrale Bestandteile der kommenden Regierungsagenda zu verankern.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung (ögB) gemäß §16i SGB II bietet eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt für Menschen, die über mindestens 6 Jahre hinweg keine reguläre Beschäftigung finden konnten. Gleichzeitig tragen die „Quartiersprojekte“ gezielt zur gesellschaftlichen Teilhabe bei, indem (soziale) Infrastruktur in Armutsgebieten gestärkt und die Lebensqualität vor Ort verbessert wird. Dabei werden primär Bundesmittel genutzt, um die Lebenssituation in benachteiligten Quartieren erheblich zu verbessern. Um diese Potenziale – auch die des Bundes – künftig noch besser zu nutzen, ist neben wirksamerem finanziellem Engagement auch ein stärkerer fachlicher Fokus auf das Arbeitsfeld im Interesse der Hansestadt erforderlich.

Unsere Forderungen:

1. Erhöhung des Budgets für Arbeitsmarktpolitik in Hamburg; Perspektiven für Quartiersarbeit!

  • Neben den Mitteln aus dem Bund benötigt die Stadt auch ausreichend eigene Mittel für eine gelingende Steuerung im Sinne Hamburger Interessen. Finanzielles Engagement der FHH erleichtert die Einflussnahme auf den Bund und auf die Verwendung der nach Hamburg fließenden Gelder aus dem Eingliederungstitel.
  • Der zusätzliche soziale Arbeitsmarkt sollte zunächst mindestens 3.000 sozialversicherungspflichte Plätze umfassen. Dazu müssen die zur Kofinanzierung benötigten Hamburger Mittel wesentlich erhöht werden.
  • Arbeitsmarktpolitik ist ein integraler Bestandteil der Stadtentwicklungsstrategie. Dies wurde - wie eine gleichberechtigte Berücksichtigung Hamburger Interessen - bereits im Vertrag zur Gründung einer gemeinsamen Einrichtung vereinbart.
  • Wie im Bereich „FIT“ für Geflüchtete geschehen ist es sinnvoll, erfahrenen Trägern in Armutsgebieten eine Basisfinanzierung aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, damit jeweils dezentral die zu den Lebenslagen passenden Maßnahmen angeboten werden können.
  • Die Beschäftigungsträger (-Unternehmen) sollen zur langfristigen Sicherung ihrer Arbeit die Overhead-Kosten als Zuschuss erhalten. Die Co-Finanzierung für Projekte soll der Senat sicherstellen.

2. Einfluss auf das Jobcenter konsequent nutzen

  • Hamburg muss seinen Einfluss auf das Jobcenter entsprechend dem Vertrag mit der Arbeitsagentur zur gemeinsamen Trägerschaft des Jobcenters geltend machen.
  • 35% der Eingliederungsmittel sollten für Beschäftigungsschaffende Maßnahmen reserviert werden, um die weiter wachsende Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen zu erreichen.
  • Hamburg muss sicherstellen, dass nicht nur ausreichend Gelder für die aktive Arbeitsförderung aus dem Bund zur Verfügung gestellt werden, sondern auch, dass ungenutzte Bundesmittel nicht an den Bund zurückfließen, sondern vollständig für Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in unserer Stadt eingesetzt werden.

3. Erweiterung der Reichweite gemeinnütziger Beschäftigungsunternehmen durch Übernahme von öffentlichen Aufgaben und Dienstleistungen und Entwicklung einer zukunftsgerichteten Refinanzierung

  • Die FHH benötigt in vielen verschiedenen Bereichen langfristige und verlässliche, fachkompetente Dienstleister. Diese werden entweder über Dienstleistungsverträge oder auf Basis von (ggf. beschränkten oder freihändigen) Vergaben/Ausschreibungen organisiert.
  • Hier sollten verbindliche Quoten und Verpflichtungen eingeführt werden: z.B. 30% der Schulversorgung an Sozialunternehmen (Beschäftigung für Langzeitarbeitslose und Inklusionsbetriebe), prioritäre Auftragsvergabe an Sozialunternehmen für Park- und einfache Grünpflegearbeiten; insgesamt 10% der Grünpflegearbeiten, Verpflichtende Integration von Sozialbetrieben im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; Aufnahme der Leistungen in die Abfallverordnung. Weitere Aufgabenfelder sind im Sinne des Beschäftigungseffektes für Langzeitarbeitslose zu prüfen und auszubauen.

Fazit: Hamburg gewinnt durch eine aktive Beschäftigungspolitik

Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist nicht nur ein Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, sondern auch ein wirkungsvolles Mittel zur Stärkung benachteiligter Quartiere. Hamburg muss hier eine aktivere Rolle übernehmen, indem es eigene Mittel bereitstellt und die Integration von Arbeitsförderung und Stadtentwicklung konsequent vorantreibt.

Wir fordern Sie auf, sich in den Koalitionsverhandlungen für eine nachhaltige Absicherung und Weiterentwicklung der ögB einzusetzen und gleichzeitig die Verbindung mit Quartiersentwicklung als zentrales Element für den sozialen Zusammenhalt der Stadt mit einzubeziehen.

Bündnis für öffentlich geförderte Beschäftigung

pdfForderungspapier des Bündnisses für öffentlich geförderte Beschäftigung an SPD und Grüne (PDF)