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Jahresbilanz 2025 zu den Eingliederungsleistungen des Hamburger Jobcenters

02. Februar 2026

 Jahresbilanz 2025 der LAG Arbeit Hamburg zu den Eingliederungsleistungen des Hamburger Jobcenters

Es ist erschreckend: Während die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden zwischen Dezember 2023 und Dezember 2025 in Hamburg um rd. 10.000 und die Zahl der Langzeitarbeitslosen um ca. 4.500 Menschen angestiegen ist, sind die tatsächlichen Aufwendungen für die Eingliederung dieser Menschen von rd. 176 Mio.€ im Jahr 2023 auf 131,4 Mio. € (-25,3%) im vergangenen Jahr zusammengeschmolzen, wie die Daten der Statistikabteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nachfolgend auch für Hamburg zeigen. Diese Fakten sind nahezu ohne Resonanz im öffentlichen Raum geblieben. Dagegen wurden Bürgergeldempfänger:innen als „zu faul“ verunglimpft und Sanktionen gegen sie erst ins Spiel gebracht, dann diskutiert und schließlich auf Bundesebene fast ohne Gegenwehr verabschiedet.

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 Die Kürzungen bei den Eingliederungsleistungen für die langjährig arbeitslosen Menschen folgten allerdings einem schleichenden Prozess. So wurden vom Bund für Hamburg 2024 146 Mio. €, 2025 164 Mio. € für Eingliederungsmaßnahmen bewilligt, zugleich aber die Bundesmittel für die Finanzierung der Verwaltung der Langzeitarbeitslosigkeit von 215 Mio. € in 2024 auf 186,2 Mio. € für 2025 reduziert, obwohl die tatsächlichen Verwaltungskosten 2024 bereits 198,2 Mio. € betragen haben. Die wechselseitige Deckungsfähigkeit der beiden Haushaltstitel sorgte zwangsläufig dafür, dass das Jobcenter Hamburg bei den Eingliederungsleistungen kräftig auf die Bremse trat und Mittel von den EGL zu den VWK umschichtete. Am Ende wurden 2025 23 Mio. € des EGL-Haushaltstitels zur Deckung der Lücke bei den VWK umgeschichtet. Statt bei Zuweisung viel zu geringer Mittel für die Verwaltung zu rebellieren, wurden peu à peu Mittel bei der Eingliederung gespart, um so über das Jahr die VWK-Defizite decken zu können. Allerdings muss sich das Jobcenter Hamburg darüber hinaus den Vorwurf gefallen lassen, die Eingliederungsmittel stärker als notwendig gekürzt zu haben, denn 2025 hätten trotz VWK-Misere aus den gesamten Bundesmitteln knapp 10 Mio. € mehr für die Eingliederung ausgegeben werden können. Davon hätten z.B. mehr als 500 Beschäftigung schaffende Maßnahmeplätze (BSM) ganzjährig finanziert werden können. Für 2026 sind nochmals mit 170 Mio.€ mehr Mittel für die Eingliederung vom Bund vorgesehen als für 2025. Doch betrug der Bundesanteil an den Ist-Ausgaben des Jobcenters Hamburg im Jahr 2025 bereits 208,8 Mio. € und einer VWK-Zuweisung von 184,5 Mio.€ für 2026, ist absehbar, dass wohl mehr als 30 Mio.€ der Mittel für die Eingliederung erneut in der Verwaltung landen werden, nicht für die Eingliederung verfügbar sind.

Einer steigenden Zahl von Langzeitleistungsbeziehenden und Langzeitarbeitslosen steht eine langfristig sinkende, seit Jahren stagnierende Zahl von Plätzen bei den beschäftigungsschaffenden Maßnahmen gegenüber, wie die nachfolgende Grafik zeigt:

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Trotz Einführung der §16e- und §16i-Beschäftigungsmöglichkeiten mit dem Teilhabechancengesetz (THCG) zum 01.01.2019, für die der Eingliederungstitel um 1 Mrd. € pro Haushaltsjahr im Bund und für das Jobcenter Hamburg um 25 Mio. € p.a. aufgestockt wurde, hat sich in Summe bei der Zahl der BSM-Arbeitsplätze weniger als nichts getan. 2018, also vor der Einführung und Mittelerhöhung, gab es 2.374 Plätze in Hamburg, 2025 2.283 Plätze – und Hamburg war im Ländervergleich lange Jahre Schlusslicht bei der §16i-Beschäftigung. Erst 2024, als andere Bundesländer, die noch sehr viel früher und stärker unter den zu geringen Zuweisungen des Bundes für die Verwaltung gelitten haben, bei den §16i-Plätzen den Rotstift ansetzten, konnte Hamburg die diesbezügliche „rote Laterne“ durch weiteren moderaten Aufbau der §16i-Beschäftigung abgeben. Allerdings strich das Jobcenter zum Jahresbeginn 2024 dafür die Arbeitsgelegenheiten (AGH) zusammen und reduzierte deren Plätze von jahresdurchschnittlich 1.376 auf 889 AGH-Plätze und sparte so bei diesem Instrument rd. 10 Mio. € in 2024 ein. Die LAG Arbeit Hamburg begrüßt eindeutig den stetigen Aufbau der §16i-Beschäftigung. Sie ist zweifelsfrei die bessere Beschäf-tigungsvariante aus öffentlichen Mitteln, ermöglicht im Gegensatz zu den AGH eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zumeist zum Mindestlohn statt der Grundsicherung mit AGH-Mehraufwandsentschädigung. Zudem kann die §16i-Beschäftigung im Gegensatz zu den AGH auch in der Privatwirtschaft und in allen Wirtschaftsberei-chen erfolgen, auch wenn sich die Privatwirtschaft u.a. wegen der geringeren Leistungsfähigkeit und der mit der Förderung verbundenen Bürokratie zurückhält. Doch die Voraussetzung, dass sechs Jahre Leistungsbezug innerhalb der letzten sieben Jahre der §16i-Beschäftigung vorausgegangen sein muss, wirft die Frage auf, ob es sinnvoll ist, einem Arbeitswilligen erst nach sechs Jahren des dauerhaften Leistungsbezugs eine Beschäftigung zwecks (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt oder zwecks sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Solange diese Voraussetzung gilt, könn(t)en die AGH, die vom Jobcenter jedem Langzeitarbeitslosen nach Ausschöpfung aller übrigen Integrationsinstrumente angeboten werden, die Lücke für viele Menschen schließen. Nach den massiven AGH-Kürzungen aber klafft für noch mehr arbeitswillige Menschen eine mehrjährige Lücke bis zur möglichen §16i-Beschäftigung und (Re-)Integration.

Seit vielen Jahren gibt es zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), heute vertreten durch die Wirtschaftsbehörde, und der Bundesagentur für Arbeit, die zusammen die Verantwortung für das Jobcenter Hamburg tragen, die Vereinbarung, dass 25% der Eingliederungsmittel für die Beschäftigung schaffenden Maßnahmen verausgabt werden. Diese Zielzahl wurde, wie die nachfolgende Grafik zeigt, nur selten eingehalten.

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Fazit:
Die Personengruppe, die bereits seit mehreren Jahren arbeitslos ist und Leistungen nach dem SGB II bezieht wächst beständig. Die Maßnahmen, die für diese Zielgruppe in Betracht kommen, um (wieder) in Arbeit zu gelan-gen oder um ihnen zumindest gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeit zu ermöglichen, wurden trotz gegenteiliger Zielsetzungen abgebaut. Damit werden diese Menschen dauerhaft ins Abseits gestellt. Daneben werden sie gera-de in der letzten Zeit als arbeitsscheu diffamiert, was zur gesellschaftlichen Spaltung beiträgt. Sicherlich können diese Menschen vorerst nicht zum Abbau des allseits beklagten Fachkräftemangels beitragen, sie könnten aber nach einer gewissen Zeit vielfach Aufgaben übernehmen, für die zurzeit oftmals Fachkräfte eingesetzt werden. Stattdessen alimentiert die Gesellschaft das „Nichtstun“ mit immer höheren Kosten, da die Zahl dieser Menschen wächst. Und die Politik möchte offenbar den Druck auf diese Menschen dadurch erhöhen, dass sie deren materi-elle Existenzsicherung in Frage stellt, um sie in Arbeit zu zwingen. Da die Wirtschaft für diese Menschen keine Arbeitsplätze zu bieten hat, wird diese Strategie nicht erfolgreich sein können. Vielmehr muss die Politik etwas für diese Menschen tun, damit sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder annähern können. Knappe Mittel und Bürokratisierung haben dazu geführt, dass die Verwaltung aufgebläht ist und real immer weniger für die Langzeit-arbeitslosen getan wird. Der Bundesanteil an den Verwaltungskosten der Jobcenter hat sich seit der Gründung der Jobcenter im Jahr 2005 mit rd. 3 Mrd. € mehr als verdoppelt, lag 2024 bei 6,5 Mrd. €. Die Eingliederungsleistun-gen dagegen liegen mit 3,6 bzw. 3,7 Mrd. € in 2024 gleichauf, was einer massiven Realkürzung entspricht, da diese Werte nicht inflationsbereinigt sind!

Hamburg, im Februar 2026

Vorstand und Geschäftsführung der LAG Arbeit Hamburg

Sandra Kloke, Karen Risse, Dr. Susanne Winterberg, Bernd Schröder

 2026-02_Jahresbilanz_2025_der_LAG_Arbeit_zu_den_EGL_des_Hamburger_Jobcenters.pdf