2. Advent
Hamburg hat mehr Potenzial!
Noch ist Hamburg Letzter im bundesweiten Vergleich: Obwohl es in Hamburg laut BA ein Teilnehmerpotenzial von 20.000 Menschen gibt, die nach dem Gesetz gefördert werden könnten, haben nach 10 Monaten gerade mal 514 Personen einen Arbeitsplatz mit Hilfe von §16 i SGB II erhalten. Während bundesweit 5,3% der „förderberechtigten“ Langzeitarbeitslosen erreicht werden, sind es in Hamburg nur 2,6% (vgl. „Mitteilungen, Daten und Fakten 12.11.2019“).
Mit mehr als 30 Millionen € pro Jahr vom Bund steht Hamburg ausreichend Geld für die Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Daneben werden Mittel für die Kosten der Unterkunft eingespart.
Primär sollen nach dem Willen der Sozialbehörde Arbeitsplätze in der Wirtschaft entstehen. Dem dortigen Leistungsdruck sind aber viele langzeitarbeitslose Menschen (noch) nicht gewachsen. Viele haben schwere Erkrankungen oder belastende Familiensituationen zu bewältigen. Um eine Soziale Teilhabe für Alle zu ermöglichen, bedarf es vielfältiger Arbeitsangebote, d.h. auch bei kommunalen Betrieben und gemeinnützigen Beschäftigungsträgern.
Wir, die LAG Arbeit, wünschen uns, dass die Stadt Hamburg ihr Potenzial nutzt und die Soziale Teilhabe für alle benachteiligten Menschen ermöglicht!
Wenn Hamburg wie Berlin oder Bremen eigene Mittel in die Hand nimmt, kann die Hansestadt viel mehr soziale Beschäftigung schaffen.
Noch ist Hamburg Schlusslicht …
… und das wird ohne gemeinsame Anstrengung aller Akteure in Bezug auf die Teilhabechancen im Bundesvergleich auch so bleiben!
Links neben der Grafik zeigt die Tabelle der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass Hamburg im Oktober 2019 mit rd. 500 Förderfällen das Schlusslicht aller Bundesländer bei der Realisierung des Teilhabechancengesetzes (THCG) bildet. Das trifft aber leider nicht nur im Hinblick auf die absoluten Zahlen zu. Wie der Grafik zu entnehmen ist, liegt der Anteil der Geförderten nach §16i SGB II an der Zahl der Langzeitleistungsbezieher/innen, die von der BA ebenfalls für alle Länder ermittelt wurde, in Hamburg unter 1%, gemessen am Teilnehmerpotenzial für die Förderung nach §16i SGB II unter 3%. Die jüngsten Zahlen der BA per Ende November 2019 zeigen, dass sich hieran mit aktuell 552 (siehe „Mitteilungen, Daten und Fakten 5.12.2019“ ) geförderten Beschäftigten nicht viel geändert hat.
Das ist ein echtes Armutszeugnis für ein gerechtes Hamburg!
In Berlin oder dem viel kleineren Bremen gibt es Landesprogramme zur Förderung der sozialen Teilhabe, für die nicht nur die von den Ländern eingesparten Kosten der Unterkunft (KdU), sondern auch eigene Haushaltsmittel eingesetzt werden. Der Hamburger Senat will nicht einmal die nicht benötigten KdU-Mittel unterstützend einsetzen, obwohl sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag noch dafür ausgesprochen hatten, dass die durch soziale Beschäftigung eingesparten Mittel im Rahmen eines sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers flankierend eingesetzt werden sollen. Ohne eine zusätzliche Förderung wird es in Hamburg eine soziale Teilhabe im nennenswerten Umfang nicht geben, da Beschäftigungsträger mit ihren Sozialprojekten keine Eigenbeträge erwirtschaften können. Stattdessen werden die für Teilhabe von Bedürftigen vorgesehenen Bundesmittel für andere Zwecke verausgabt oder an den Bund zurückgegeben. Das ist mehr als bedauerlich!
Denn die einen sind im Dunkeln
Und die andern sind im Licht
Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht.
Bertolt Brecht,
Dreigroschenoper